Allgemeine Teilnahmebedingungen
(Stand 2018)
1. Gültigkeit
Diese Teilnahmebedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen entgegenstehen.
Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.
Sind einzelne Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt, wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen nicht berührt.
2. Seminarangebot und Gebühren
Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebot.
Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Lehrgangsablaufes bleiben vorbehalten. Vorrangig
und maßgeblich ist die Erreichung des Lehrgangszieles. Änderungen der Software (neue Release) des
Software-Herstellers können zu entsprechenden Modifikationen im Aufbau und Inhalt des Lehrgangs führen.
Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die CUBUS42 nicht zu vertreten hat, können
ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Teilnahmegebühren sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Die Zahlung der Lehrgangskosten in monatlichen Teilbeträgen ist nach Absprache möglich.
3. Voraussetzungen der Teilnahme
Über die Teilnahme an einem Seminar entscheidet CUBUS42. Die Voraussetzungen werden im Zweifelsfall
auf der Basis eines Beratungsgespräches geprüft.
4. Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Ein Rücktritt vom Seminar ist schriftlich bis zu 14 Tage vor Beginn möglich.
Bei Tageskursen ist ein schriftlicher Rücktritt bis zu 7 Tage vorher möglich. Bei späterem Rücktritt ist die
vollständige Lehrgangsgebühr fällig. Bei unverschuldetem Nichtantritt kann die Lehrgangsgebühr für ein späteres Seminar
gutgeschrieben werden.
5. Kündigung
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen:
Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Im Falle der Kündigung werden die Teilnahmegebühren bis zum Kündigungstermin berechnet. Ohne ordnungsgemäße
Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6. Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterialien und Software dürfen nur im Rahmen des Lehrgangs verwendet
werden. Vervielfältigung sowie Weitergabe an Dritte ist nur nach Genehmigung einer Mitarbeiterin bzw.
eines Mitarbeiters von CUBUS42 gestattet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften für Schäden, die
durch widerrechtliches Kopieren entstehen. Ebenso darf auf keinen Fall unlizenzierte bzw. Fremdsoftware auf
den Computern von CUBUS42 installiert werden.
Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse sollen in erster Linie im Zusammenhang mit den Lehrgangsinhalten
und -zielen genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und sittenwidrige Internetseiten
aufzurufen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen CUBUS42 von jeglicher Haftung bzw. Ansprüchen Dritter frei,
die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können. Kosten für eine unzulässige
private Nutzung sind von den Teilnehmerinnen / den Teilnehmern zu tragen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht
ausgeschlossen werden. CUBUS42 bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes
gegen diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen.
7. Abschluss / Prüfung
Das Seminar endet alternativ mit
- der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats,
- der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung
- der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung, der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, z.B. IHK
Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Prüfung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch eine Urkunde
oder ein Zertifikat bescheinigt.
8. Haftung
CUBUS42 haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses
elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher
Verpflichtungen von CUBUS42 erforderlich ist.
Sie erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber,
welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden.
Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten
(z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten
und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.